Kann All-in-One-Einwegartikel an Bord gebracht werden?

Jun 08, 2025

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All-in-One-Einweg-Lufttransporthandbuch (2025 Ausgabe)

I. Vorschriften tragen

Handgepäckerlaubnis

All-in-One-Einweg-Geräte (einschließlich All-in-One-Einwegartikel, elektronische Zigarren, elektronische Rohre usw.) dürfen an Bord übertragen werden, dürfen jedoch untersagt werden, in gegenteiliges Gepäck zu gelegt. Weil ihre eingebauten Lithiumbatterien in der geschlossenen Umgebung des Frachthaltees Kurzschluss- oder Brandrisiken verursachen können.

Lithiumbatteriebeschränkungen ‌

Die Nennergie von Lithiumbatterien muss weniger oder gleich 100WH (Wattstunden) betragen, und der Lithiumgehalt von Lithium-Metall-Batterien muss weniger oder gleich 2G‌ betragen.

Ersatzbatterien müssen separat eingewickelt werden, um Kurzstrecken zu vermeiden, und während des gesamten Fluges ist das Laden untersagt.

Ii. Nutzungsbeschränkungen

Verbotsvorschriften an Bord

All-in-One-Einwegartikel sind während des gesamten Fluges in der Flugzeugkabine verboten, einschließlich Start und Landung. Die Aerosole, die von All-in-One-Einwegartikeln erzeugt werden, löst Rauchmelder aus, gefährdet die Flugsicherheit und kann die Gesundheit anderer aufgrund der geschlossenen Umgebung gefährden.

Rechtliche Konsequenzen‌

Das Rauchen von All-in-One-Einwegern an Bord ist ein Akt der störenden öffentlichen Ordnung und kann zu einer mündlichen Warnung oder Verwaltungshaft oder einer Geldstrafe führen. Beispielsweise wurde ein Passagier im Jahr 2023 5 Tage lang für das Rauchen von All-in-One-Einwegartikeln im Flugzeug festgenommen.

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